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Wissenswertes zu Dienstwagen

Ob angestellt oder selbstständig - hier findest du die wichtigsten Infos zum Thema Firmenwagen, von Anschaffung über Versteuerung bis Pflege.

Firmenwagen für Arbeitnehmer

Grundsätzlich kann ein Dienstwagen für Angestellte erheblich vorteilhafter sein als eine herkömmliche Gehaltserhöhung. Allerdings musst du als Arbeitnehmer bedenken, dass ein Firmenwagen beim Finanzamt als sogenannter geldwerter Vorteil gilt und auf der Gehaltsabrechnung zum Bruttogehalt addiert wird. Darauf sind dann regulär sowohl Steuern als auch Sozialabgaben zu entrichten. Ein geldwerter Vorteil besteht aber nur, wenn du das Auto nicht nur betrieblich, sondern auch privat und / oder für den Arbeitsweg nutzen möchtest.

Versteuerung als Arbeitnehmer vermeiden

Grundsätzlich ist es so, dass das Finanzamt zunächst annimmt, dass du deinen Dienstwagen auch privat nutzen wirst. Diesen so genannten Anscheinsbeweis musst du widerlegen, wenn du ihn nicht privat nutzt und ihn somit auch nicht versteuern willst und musst. Am einfachsten ist dies zu regeln, indem du mit deinem Arbeitgeber vertraglich festhältst, dass die außer-dienstliche Nutzung des Wagens ausgeschlossen ist. Ansonsten kann dir ein Fahrtenbuch beim Widerlegen helfen, da du anhand dessen schon vorab nachweisen kannst, wenn du dein Auto lückenlos für dienstliche Fahrten nutzt.

Dienstwagen als Arbeitnehmer sinnvoll versteuern

Praktisch ist es aber natürlich, den Wagen auch privat und / oder für den Arbeitsweg nutzen zu können. Wenn du das sehr häufig machst, ist es sinnvoll, den Wagen mit der sogenannten Ein-Prozent-Methode pauschal zu versteuern. Ansonsten bietet sich ein Fahrtenbuch zur genauen Dokumentation und Versteuerung an. Was du zu diesem Thema wissen musst, erfährst du in unserem Beitrag Dienstwagen: Ein-Prozent- vs. Fahrtenbuch-Methode.

Neben der Privatnutzung deines Wagens kommt es außerdem auf den Wert des Wagens sowie auf die individuelle Distanz zwischen Zuhause und Arbeitsplatz an. Je nachdem errechnen sich dann die anfallenden Steuern. Hilfreich sind für die Berechnung im Vorhinein Online-Dienstwagenrechner .

Pflichten als Dienstwagen-Nutzer

Um Zulassung, TÜV, Werkstatt und andere organisatorische Dinge musst du dich als Angestellter übrigens nicht kümmern. Das ist Sache des Eigentümers, der im Fall eines Dienstwagens dein Arbeitsgeber ist. In deinem Verantwortungsbereich als Nutzer des Firmenwagens liegen nur die Aufgaben, die für Verkehrs- und Betriebssicherheit wichtig sind - wie Ölstand, Reifendruck und Profil-Tiefe der Reifen, sowie eine regelmäßige Innen- und Außenreinigung.

Dienstwagen für Selbstständige

Prinzipiell ist der Kauf eines Firmenwagens natürlich eine Investition ins Anlagevermögen und in deine Geschäftsausstattung, er bindet aber auch Kapital und belastet die Liquidität. Die Fremdfinanzierung mit einem Firmenkredit verschlechtert zudem deine Eigenkapitalquote. Allerdings ist wie bei jedem Investitionsobjekt auch das Abschreiben des Firmenwagens möglich.

Rechtliche Grundlagen zur privaten & betrieblichen Nutzung bei Selbstständigen

Wenn du den Wagen nur unter 10 % betrieblich nutzt, kannst du lediglich einzelne Reisekostenabrechnungen geltend machen. Über 10 und unter 50 % liegt ein sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ vor, sodass du entscheiden kannst, ob das Fahrzeug zum Firmenvermögen oder zum Privatvermögen zählt.

Ab 50 % betrieblicher Nutzung gilt der Wagen dann als "betriebsnotwendiges Vermögen". Für einen entsprechenden Nachweis für das Finanzamt ist ein sogenanntes einfaches Fahrtenbuch unerlässlich, in dem deine dienstlichen Fahrten über drei Monate lückenlos für das Finanzamt dokumentiert und belegt sind.

Ein-Prozent-Methode vs. Fahrtenbuch

Abgesetzt werden können dann alle Betriebskosten pauschal mit der Ein-Prozent-Methode. Alternativ kannst du den Firmenwagen mit der Fahrtenbuch-Methode versteuern, sodass dann nur die Kosten abgesetzt werden, die betrieblich verursacht wurden. Deine privaten Fahrtkosten versteuerst du dann als geldwerten Vorteil – wie es Arbeitnehmer auch tun können. Mehr zu den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Methoden findest du in unserem Artikel Dienstwagen: Ein-Prozent- vs. Fahrtenbuch-Methode.

Tipp: Für Selbstständige mit Firmenwagen ist ein Fahrtenbuch grundsätzlich empfehlenswert, da das Finanzamt bei eventuellen Unschlüssigkeiten bzgl. privater und betrieblicher Nutzung eine detaillierte Auflistung der Fahrten verlangen kann.