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Dienstfahrt, Arbeitsweg & Privatfahrt im Fahrtenbuch

Wir erklären, wie du private sowie dienstliche Fahrten und deinen Arbeitsweg ordnungsgemäß in deinem Fahrtenbuch aufführst und was es zu beachten gilt.

In einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch, das beim Finanzamt anerkannt werden soll, müssen alle Fahrten gesondert nach Fahrtzweck geführt werden. Das bedeutet sie werden in Dienstfahrt, Arbeitsweg & Privatfahrt unterteilt. Wir erklären, was du dazu wissen musst:

Privatfahrt

Als private Fahrt gilt jede Fahrt mit dem Firmenwagen, die keinen geschäftlichen Zweck und einen privaten Charakter hat. Darunter fallen beispielsweise Einkaufsfahrten, zu Schule oder Kita sowie Urlaubsfahrten.

Zum Schutz der Privatsphäre muss im Fahrtenbuch für das Finanzamt keine weitere Angabe zu den einzelnen privaten Fahrten gemacht werden, außer dass es sich um eine solche handelt und die Kilometerangaben.

Arbeitsweg

Der Weg zur sogenannten ersten Arbeitsstätte, also dem Arbeitsplatz, ist zwar dem Wesen nach eher eine private Fahrt, da er auch keinen geschäftlichen Zweck hat. Er muss aber gesondert im Fahrtenbuch angegeben werden.

Vermerkt werden muss dabei lediglich ein kurzer Hinweis, dass es sich bei der erfassten Strecke um den Arbeitsweg handelt.

Dienstfahrt

Zu den dienstlichen Fahrten gehören alle Fahrten mit dem Dienstwagen, die aus geschäftlichen Gründen stattfinden. Dazu gehören Fahrten zu Neu- und Bestandskunden oder Geschäftspartnern, um beispielsweise Angebote oder bestehende Projekte vor Ort zu besprechen oder Geschäfte abzuschließen.

Im Fahrtenbuch angeben musst du bei einer solchen dienstlichen Fahrt immer Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt sowie Reiseziel, Reisegrund und aufgesuchte Geschäftspartner bzw. Kunden.

Übrigens: Welche Vorgaben es generell für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gibt, das beim Finanzamt anerkannt wird, haben wir in unserem Beitrag Finanzamt-Anforderungen: Fahrtenbuch richtig führen  zusammengefasst.