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Erleichterungen und Abkürzungen: Das ist erlaubt!

In diesem Artikel erklären wir dir, inwieweit du Fahrten mit dem Dienstwagen an verschiedene Situationen anpassen darfst.

Auf die Versteuerungsmethode kommt es an

Wie du auch in unserem Artikel Lohnt sich ein Fahrtenbuch für mich? nachlesen kannst, musst du bei einem Fahrtenbuch genau aufzeichnen, wann du welche Distanz zu welchem Ziel mit deinem Dienstwagen gefahren bist, und ob diese Fahrt beruflich, privat oder sogar gemischt war. Damit das Finanzamt dein Fahrtenbuch am Ende anerkennt, musst du daher aufpassen, dass sich eventuelle Abkürzungen oder Erleichterungen wie beispielsweise ein Umweg zum Supermarkt auf dem Rückweg von der Arbeit mit deinen Angaben und den vertraglich vereinbarten Bedingungen deines Arbeitgebers decken. Wie genau du solche Sonderfälle korrekt dokumentierst, erfährst du hier: Mischfahrten, Umwege & Unterbrechungen im Fahrtenbuch.

Die Ein-Prozent-Methode eröffnet dir hingegen die Möglichkeit, völlig unbesorgt zu fahren wie es dir beliebt. In diesem Fall wird nämlich der geldwerte Vorteil, der durch die Führung eines Dienstwagens für dich entsteht, pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises deines Fahrzeugs versteuert. Das bedeutet, dass du jeden Monat den gleichen – durch den Bruttopreis des Fahrzeugs bei seiner Erstzulassung festgelegten – Betrag an Steuern zahlen musst, unabhängig davon, wie viel du beruflich und/oder privat gefahren bist. Deshalb fallen Abkürzungen, Mischfahrten und Umwege hier nicht ins Gewicht.

Dos and Don'ts

Wie du nun weißt, kannst du bedenkenlos in der Gegend herumfahren, wenn du die Ein-Prozent-Methode zur Versteuerung des geldwerten Vorteils nutzt.

Wie sieht es aber beim Fahrtenbuch aus? Hier schaut das Finanzamt ganz genau darauf, welche deiner getätigten Fahrten beruflich, und welche privat ausfallen. Ganz wichtig für dich ist also, dass du alles genauestens und vor allen Dingen ehrlich dokumentierst! Denn wenn du wiederholt private Fahrten als berufliche angibst und auch Umwege und Mischfahrten unterschlägst, drohen nicht nur saftige Nachzahlungen, sondern du machst dich strafbar. Solche Schummeleien erkennt das Finanzamt vor allen Dingen durch Betriebsprüfung, bei der beispielsweise die Angaben deines Kilometerzählers oder Tankbelege eine Rolle spielen. Ebenso wichtig ist es, dass du dich an die Vereinbarungen hältst, die du bezüglich des Dienstwagens und seiner Nutzung mit deinem Arbeitgeber vertraglich geregelt hast. Tritt der Fall einer Mischfahrt ein, muss immer ein Grund dazu angegeben werden. Wenn du Zeit sparen und eine Abkürzung wählen möchtest, um beispielsweise einen Stau zu umfahren, muss diese ebenso als Umweg angegeben werden wie ein kurzer Zwischenhalt an einer nahegelegenen Tankstelle. Führst du dein Fahrtenbuch auf die traditionelle Weise, kann das ganz schön anstrengend und auch verwirrend werden – doch heutzutage gibt es glücklicherweise unkomplizierte Alternativen!

Den Überblick behalten mit Fahrtenbuch-App

Die Fahrtenbuch-App eazylog fährt bequem auf deinem Smartphone mit und zeichnet den Weg, den du mit deinem Dienstwagen zurücklegst, auf Knopfdruck und optional auch mit GPS-Tracking auf. Das macht es besonders einfach, im Falle einer Mischfahrt oder einer alternativen Route die relevante Kilometerzahl zu ermitteln. Außerdem kannst du Fahrten ganz einfach nachträglich vergleichen, bearbeiten und auch zusammenführen – eazylog richtet sich mit seinen Bedienoptionen also ganz nach dir und deinem Organisationsstil. Übrigens: du kannst die gesammelten Daten ganz einfach als PDF für das Finanzamt exportieren!

Quellen und weiterführende Links:

https://www.business-wissen.de/artikel/geschaeftswagen-fahrtenbuch-bei-privater-nutzung-des-firmenwagens-richtig-fuehren/

https://geheimwissen-firmenwagen.de/

https://www.eazylog.app/de/fahrtenbuch/artikel/mischfahrten-umwege-unterbrechungen-im-fahrtenbuch