Wir verwenden Cookies um Inhalte zu personalisieren und unsere Besucherstatistik zu führen. Bitte entscheiden Sie sich, ob Sie unsere Cookies akzeptieren möchten.

Was tun mit dem Dienstwagen im Homeoffice?

Wir erklären dir, was du beachten musst und wie du durch die Arbeit zu Hause Steuern sparen kannst.

Dienstwagen im Homeoffice – lohnt sich das überhaupt?

Um die unkomplizierteste Antwort auf diese Frage gleich mal vorweg zu geben: Ja. Einen Dienstwagen trotz der Arbeit zu Hause zu unterhalten, kann nämlich durchaus seine Vorteile haben. Dabei gibt es allerdings einige arbeits- und steuerrechtliche Gegebenheiten zu beachten, welche wir dir im Rahmen dieses Artikels noch näher erklären werden. Doch wenn du es richtig angehst, kann sich der Dienstwagen im Homeoffice für dich definitiv lohnen!

Ausschlaggebend: die Tätigkeitsstätte!

Um zu ermitteln, ob und inwiefern es sich rentiert, einen Dienstwagen trotz Homeoffice zu unterhalten, musst du dir zuerst im Klaren darüber sein, wo überhaupt gearbeitet wird. Und ehe du jetzt sagst „Na, zu Hause natürlich!“, müssen wir dich bremsen: Gemeint ist nämlich die sogenannte erste Tätigkeitsstätte. Und diese kann im steuerlichen Sinne niemals das Homeoffice sein, denn dein Zuhause ist keine betriebliche Einrichtung deines Arbeitgebers. Vielmehr muss geklärt werden, ob unter den gegebenen Umständen überhaupt eine erste Tätigkeitsstelle vorliegt, wobei sich die Frage nach der Regelung im Arbeitsvertrag stellt. Im Normalfall gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Dein Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag explizit eine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet. In diesem Fall kann er eine Tagespauschale von 0,002 % anwenden. Ein Wechsel zwischen 0,002 % Tages- und 0,03 % Monatspauschale innerhalb eines Jahres ist jedoch nicht möglich.

2. Es gibt keine derartige Zuordnung im Arbeitsvertrag und du kommst nur gelegentlich in den Betrieb. Ist das der Fall, liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor – und die Besteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Zuhause und erster Tätigkeitsstätte fällt weg!

Sonderfall Corona-Krise

Hat dein Arbeitgeber dir den Dienstwagen während der gesamten Corona-Pandemie auch zur Nutzung von privaten Fahrten anvertraut, musst du den daraus resultierenden geldwerten Vorteil bis auf Weiteres jeden Monat versteuern – und zwar wie gewohnt mit 1 % des Bruttolistenpreises.

Liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, bleiben dir allerdings die Steuern für die Fahrten zwischen deinem Zuhause und ebendieser Tätigkeitsstätte erspart – sofern du wirklich konsequent im Homeoffice bleibst, bis die Pandemie vorüber ist.

Konkret: So wird gespart!

Regelst du den steuerlichen Ausgleich für dein Dienstfahrzeug mittels Ein-Prozent-Regelung, bringen dir die tollen Tipps zum Steuersparen leider nichts. Doch aufgemerkt: Wenn du bereit bist, für die Dauer der Pandemie und somit des vermehrten Arbeitens von zu Hause aus auf die Fahrtenbuch-Methode umzusteigen, kannst du von Einsparungen profitieren! (Für genauere Informationen zu den beiden Methoden sieh dir unseren Artikel Dienstwagen: Ein-Prozent- vs. Fahrtenbuch-Methode an.)

Wenn du weniger als 15 Arbeitstage im Monat und weniger als 180 im Jahr mit dem Dienstwagen zur Arbeit fährst und die Fahrtenbuch-Methode anwendest, kann jede Fahrt einzeln besteuert werden, indem du von der 0,03-Prozent-Regel zur bereits erwähnten 0,002-Prozent-Regel umsteigst. Bei so wenigen Fahrten im Jahr wirst du auf diese Weise Geld sparen – und dank der Fahrtenbuch-App von eazylog ist die Umstellung von der Ein-Prozent-Methode gegebenenfalls gar nicht so kompliziert, wie du es vielleicht befürchtest!

Quellen und weiterführende Links:

https://www.automobilwoche.de/article/20200603/NACHRICHTEN/200609985/nutzung-von-firmenwagen-so-koennen-sie-dank-homeoffice-steuern-sparen

https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2020/09/25/homeoffice-und-steuerliche-behandlung-von-dienstwagen/