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Ein Fahrrad als Dienstfahrzeug? – 4 Gründe, die dafür sprechen

Hier findest du wichtige Infos zu Vorteilen und Nutzung der praktischen Dienstwagen-Alternative.

Fit und umweltbewusst durch den Berufsalltag

Wer das Wort „Dienstfahrzeug“ hört, wird vermutlich zuerst an ein Auto denken – schließlich kommt man mit dem klassischen PKW überall schnell und komfortabel hin. Allerdings gibt es zahlreiche Alternativen, und das Fahrrad überzeugt gleich durch mehrere Aspekte.

Zum Einen stellt es mit Sicherheit die umweltfreundlichste Alternative zum Dienstauto dar, schließlich wird es allein durch deine Muskelkraft betrieben! Wer den damit einhergehenden Fitness-Effekt noch ausbauen möchte, ist aber auch mit einem E-Bike gut beraten – denn dabei kannst du individuell einstellen, wie stark der eingebaute Motor dich unterstützen soll.

Steuerliche Vorteile und Vergünstigungen

Völlig egal, ob dein Dienstfahrrad aus reiner Muskelkraft oder mit Elektromotor betrieben wird – du musst es versteuern.
Im Vergleich zum Dienstauto gibt es steuerlich allerdings ein paar Vorteile: Zwar muss die private Nutzung deines Dienstrads mit einem Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuert werden, wie du es auch mit einem privat vielbenutzten Dienstauto tun solltest, doch dafür sparst du dir die Steuern, wenn es um den Weg zur Arbeit geht.

Zudem greift seit dem Jahr 2019 eine Steuervergünstigung bei der Entgeldabrechnung; seit 2020 liegt die Bemessungsgrundlage sogar nur noch bei einem Viertel des Listenpreises des jeweiligen Fahrrads.
Falls du dich für ein E-Bike entscheidest, ist überdies das Aufladen im Betrieb lohnsteuerfrei. Und im besten aller Fälle, sprich: wenn du dein Dienstfahrrad vom Arbeitgeber zusätzlich zu deinem ohnehin vereinbarten Gehalt bekommst, dann darfst du dieses ebenfalls privat nutzen – der geldwerte Vorteil bleibt jedoch völlig steuer- und betragsfrei!

Flexibilität auf den Straßen und im Kopf

Dieser Aspekt mag zunächst banal erscheinen, doch bei genauerer Betrachtung wird klar, dass du mit einem Fahhrad wirklich überall hin kommst, wann und wo du willst. Die lästige Parkplatzsuche fällt ebenso weg wie das ständige Auftanken – Den Akku von E-Bikes hingegen kannst du bequem zu Hause an der Steckdose aufladen! –, in ruhigen Gegenden wird sich niemand über frühmorgendlichen oder nächtlichen Motorenlärm beschweren, und in der Stadt kann dir der leidige Berufsverkehr nichts mehr anhaben. Das vermeidet viel Stress und macht den Kopf frei für die Aufgaben, die auf der Arbeit auf dich warten!

Tipp: Mach es zu deinem Eigentum

Wächst dir dein Dienstfahrrad so sehr ans Herz, dass du dich nach Ablauf des Leasingvertrags nicht davon trennen möchtest, besteht in aller Regel die Möglichkeit, es günstig zu kaufen. Oft kostet es dann nur noch um die 10% des ursprünglichen Neupreises – ein echtes Schnäppchen für dein treues Dienstrad! Auf lange Sicht kann dies die rentablere Methode sein, an dein Wunschfahrrad zu kommen, anstatt es privat beim Händler zu kaufen. Doch behalte im Hinterkopf, dass dieser preisliche Unterschied als geldwerter Vorteil gilt und dementsprechend versteuert werden muss. Ein weiterer wichtiger Tipp: Vereinbare den endgültigen Kauf lieber nicht im Voraus vertraglich, sondern kümmere dich darum erst gegen Ende des Leasingvertrags. Andernfallls müsste dein Arbeitgeber unter Anderem Lohnsteuer und Sozialversicherung nachzahlen – und das lässt sich vermeiden.

Wenn du allerdings sorgfältig planst, kann der Kauf deines Dienstfahrrads nach Ablauf des Leasingvertrags durchaus eine Option sein, die nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Quellen und weiterführende Links:
https://flexini.com/magazin/stories/5-ebike-mythen
https://www.finanztip.de/dienstfahrrad